Begründung Postulat Ergänzung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der Stadt Wetzikon 2030/2050 im Sinne der Kreislaufwirtschaft

Das Postulat fordert den Stadtrat auf, zu prüfen, wie die umwelt- und energiepolitischen Ziele der Stadt um die Thematik der Kreislaufwirtschaft zu ergänzen sind. Bereits mit SRB vom 16. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat das Vorgehen zur Umwelt- und Energiestrategie. Im Frühling 2023 hat sich der Stadtrat mit den umweltpolitischen Zielen verpflichtet, diese in Einklang mit den energiepolitischen Zielen sowie übergeordneten kantonalen und nationalen Vorgaben umzusetzen.

Der SR wird ersucht, entsprechende Handlungsfelder zu definieren und dem Parlament vorzulegen. Der Massnahmenplan Umwelt und Energie soll anschliessend durch die Verwaltung entsprechend vervollständigt werden. 

Die Baubranche ist für ca. 40 % der CO₂-Emissionen und ein Drittel des Abfalls verantwortlich. In der Schweiz werden jährlich ca. 17 Mio. Tonnen Bau- und Rückbaumaterialien erzeugt, insbesondere aus dem Abbruch von Gebäuden. Energie- und Rohstoffkonsum sind so hoch wie in kaum einer Branche.

Um den Ressourcenverbrauch, das hohe Abfallaufkommen und die Umweltbelastung zu reduzieren, braucht es ein Umdenken: nämlich, Handeln im Sinne der Kreislaufwirtschaft, insbesondere im Bauwesen.

  • Ressourcenschonung und Abfallreduzierung: Durch Wiederverwendung (Re-Use) sowie Recycling eine nachhaltige Ressourcennutzung.
  • Knappheit von Primärrohstoffen: Endlichkeit: Natürliche Ressourcen wie Sand, Kies und Metalle werden zunehmend knapper. Darum wird die Wiederverwendung (z.B. von Beton oder Stahl) als "Sekundärrohstoffe"
  • Klimaziele erreichen: Die Senkung von CO₂-Emissionen wird durch die Wiederverwendung von Bauteilen und effizientere Materialnutzung gefördert.
  • Wirtschaftlichkeit: Sinkende Abfallmengen reduzieren Entsorgungskosten und Recycelte Baustoffe sind oft günstiger.
  • Gesundheit und Umwelt: Die Verwendung schadstofffreier Materialien fördert die Gesundheit und schützt natürliche Lebensräume.

 

Eine Kreislaufwirtschaft ist ein regeneratives System. Darin werden Ressourceneinsatz und Abfallproduktion, Emissionen und Energieverschwendung minimiert.

Verlangsamen, Verringern und Schliessen von Energie- und Materialkreisläufen! Dies muss durch langlebige Konstruktion, Instandhaltung, Reparatur, Wiederverwendung, Verminderung der grauen Energie bei der Erstellung, den Rückbau von Gebäuden und Recycling erzielt werden. Angesichts der CO2-Einsparmöglichkeit gilt die Kreislaufwirtschaft als Modell, um Wertschöpfung im Inland mit anhaltend hoher Beschäftigung zu generieren.

 

Die gesetzlichen Grundlagen:

Die Kreislaufwirtschaft und die Ressourcenschonung wurden bei der Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 15. März 2024 gesetzlich verankert. Gemäss Art. 30d Abs. 1 USG müssen Abfälle der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden. Mit der Änderung des Energiegesetzes vom 15. März 2024 wurden die Kantone verpflichtet, Vorschriften über die Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten sowie bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude zu erlassen. Der Bund will also, dass die öffentliche Hand in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangeht.

Seit 2022 verpflichtet Art. 106a der Zürcher Verfassung Kanton und Gemeinden, günstige Rahmenbedingungen und Anreize für eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen, um die Wiederverwendung von Materialien zu fördern und die Ressourcenabhängigkeit zu reduzieren. Im März 2024 hat der Regierungsrat die Strategie zur Kreislaufwirtschaft im Kanton Zürich festgesetzt. Zudem hat er eine Fach- und Koordinationsstelle im Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) geschaffen.

In der Stadt Wetzikon zu prüfen sind nach Ansicht der SP/aw folgende Handlungsfelder und Stossrichtungen:

  1. Die Stadt nimmt, wie in den umweltpolitischen Zielen verankert, eine Vorbildfunktion ein: In Varianzverfahren und bei der Beschaffung fördert sie die Verwendung qualitativ hochstehender, ressourcenschonender Produkte und Dienstleistungen, welche einer zirkulären Wirtschaftsweise entsprechen. Dabei werden der gesamte Lebenszyklus sowie die Energie- und Materialeffizienz berücksichtigt. Sämtliche Verbrauchsmaterialien und Beschaffungen werden auf ihre Langlebigkeit und stoffliche Wiederverwertbarkeit geprüft.
  2. Die Stadt ergänzt ihre Strategien und Ziele mit den Handlungsfeldern zur Kreislauf-wirtschaft und schafft eine ressortübergreifende Organisation, welche Abläufe und Koordination / Förderung der Kreislaufthemen intern und gegen aussen prüft.
  3. Sie trifft Massnahmen in den Bereichen Dekarbonisierung, CO2-armes Bauen und energieeffiziente Gebäude bei Immobilienprojekten wie «Reduktion des Rohstoff- und Materialverbrauchs im Bau». Durch die Substitution CO2-intensiver Baustoffe durch Materialien mit einem geringen CO2-Fussabdruck (z. B. Holz anstatt Beton) wird bei eigenen Vorhaben ein Beitrag zur Reduktion der Emissionen geleistet. 
  4. Die Stadt fördert das Bauen im Bestand (PBG, LS 700.1). Falls Gebäude abgerissen und neu gebaut werden, sucht sie mit Bauherrschaften ressourcenschonende Lösungen.
  5. Bei Rück- oder Umbau-Projekten soll ein möglichst grosser Anteil an Bauteilen wiederverwendet werden. Die Stadt fördert standardisierte Verfahren für Re-Use im Bauwesen und geht als Vorbild voran.
  6. Sie betreibt eine Abfall- und Ressourcenwirtschaft, die prioritär die stoffliche Verwertung von Rohstoffen und Materialien, Massnahmen zur Vermeidung von Abfall und die sichere Entsorgung nicht verwertbarer Abfälle weiterentwickelt und unterstützt Unternehmen bei der Steigerung der Materialeffizienz, Vermeidung von Abfällen in der Produktion und einer zirkulären Logistik.
  7. Sie sorgt für regelmässige, zielgruppenspezifische Information, Sensibilisierung und Beratung von Unternehmen und der Bevölkerung betreffend Ansätze, (Geschäfts-)Modelle und Instrumente einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie zur Verringerung von Abfällen und Food Waste.

Wir danken dem Stadtrat für seinen Einsatz im Sinne der genannten Zielsetzungen. 

Helen Bisang, SP/AW Fraktion 

09.03.2026

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Helene Bisang

Helene Bisang

Mitglied Rechnungsprüfungskommission

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