Geschätzte Anwesende im Saal
Heute ist auch für mich ein besonderer Abend. Es ist nicht nur die letzte Sitzung dieser Legislatur, sondern auch meine erste Motion, welche hier im Parlament behandelt und hoffentlich zum Abschluss gebracht wird. Und ich freue mich auf die Diskussion dazu mit euch.
Bevor wir zum Inhalt kommen, möchte ich mich aber zuerst bedanken.
Bei der Schule, welche bei Fragen ein offenes Ohr hatte und auch in der Fachkommission II mit präzisen und genauen Antworten auf Fragen eingehen konnte.
Sie hat damit eine Vertrauensbasis geschaffen. Weil das Thema Vertrauen, das hat auch schon Christoph Wachter für die FKII erwähnt, ist bei dieser Teilrevision wichtig.
Ich möchte mich auch noch einmal beim Stadtrat bedanken, der bereit war, diese Motion entgegenzunehmen, und sie auch zügig in die richtige Bahn gebracht hat.
Dieser Einsatz war immer mit dem gemeinsamen Ziel verbunden, die Suche nach einer besseren Lösung für alle Familien in Wetzikon, welche ausserschulische Betreuung nutzen.
Ich möchte euch kurz noch einmal mitnehmen, wie es zu dieser Motion gekommen ist, und dann auch noch auf das Problem des Minderheitsantrags der FKII eingehen.
Ausgangslage
Wenn Eltern ihr Kind in einer Kita betreuen lassen, damit sie wieder arbeiten können, ist das Modell klar. Sie bekommen dafür nachvollziehbare und transparente Beiträge der Gemeinde an die vorschulischen Betreuungsverhältnisse.
Diese sind linear aufgebaut und einkommensabhängig.
Das Kind tritt nun in die Schule ein: Plötzlich gilt ein anderes, ein altes System. Ein Rabattstufenmodell aus dem Jahr 2012. Mit Stufen, mit Sprüngen, mit einer Logik, die nicht so einfach nachvollziehbar ist. Und durch diese alte Verordnung fallen Familien durch das Raster und bekommen plötzlich keine Gemeindebeiträge mehr für die ausserschulische Betreuung ihrer Kinder.
Das führt dazu, dass diese Eltern ihre Arbeitspensen reduzieren müssen, weil sich die Erwerbsarbeit nicht mehr lohnt. Ein System, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht fördert, sondern erschwert – und vor allem auch den Familien im Mittelstand nicht hilft, sondern sie belastet.
Der IST-Zustand ist – soweit ich die Debatte in der Kommission verstanden habe – auch unbestritten, darum verzichte ich hier auf weitere Ausführungen und gehe direkt zum spannenden Teil.
Was bedeutet die Änderung konkret?
Spannend ist doch: Was bedeutet die Änderung der Verordnung für Familien konkret? Und was kostet es uns Steuerzahlenden?
Die Schule hat uns dazu Zahlenbeispiele geliefert. Wir nehmen den Fall 1, Familie A. Zwei Elternteile, ein Kind, zwei Betreuungstage pro Woche. Steuerbares Einkommen CHF 45'000.
Heute zahlen sie: CHF 175.50 pro Woche.
Mit der neuen Verordnung: CHF 133.58 pro Woche.
Das sind 24 Prozent weniger – für dieselbe Betreuung, für dieselbe Familie. Pro Monat macht das einen guten Betrag aus, der die Kaufkraft schmälert, wenn er im Portemonnaie fehlt.
Was kostet diese Änderung die Stadt? CHF 256'000 pro Jahr. Das ist die beste Antwort. Es ist eine Schätzung. Aber sie ist moderat, wenn man bedenkt, dass danach 17 von 20 Familien in den offiziellen Fallbeispielen profitieren. Im Schnitt 18 Prozent mehr Unterstützung durch die Gemeinde.
Und ein Punkt, der wichtig ist: Das Nachfragewachstum von rund 19 Prozent pro Jahr kommt so oder so. Das hat nichts mit der Motion zu tun. Das liegt daran, dass mehr Familien ausserschulische Betreuung buchen. Diese Kosten kämen auch mit dem alten Modell. Das muss man sauber auseinanderhalten. Und es zeigt halt auch einfach: Die Nachfrage ist da. Die Eltern möchten auch mit schulpflichtigen Kindern arbeiten gehen.
Zum Minderheitsantrag
Ein Parlamentsmitglied der FKII hat den Minderheitsantrag eingebracht – ich habe zugehört und verstehe die Absicht.
Und ich muss den Minderheitsantrag trotzdem klar ablehnen. Nicht weil ich Sparen oder aufs Geld schauen schlecht finde. Sondern weil dieser Antrag einen technischen Fehler enthält, der grosse Konsequenzen hat.
Artikel 19 der Verordnung gilt einheitlich. Für Kitas. Für Tagesfamilien. Für Tagesstrukturen. Alle drei. Gleichzeitig.
Wer jetzt den Abschöpfungsgrad auf 0.8 Promille erhöht, kürzt die Gemeindebeiträge über alle Betreuungsstufen. Nicht nur die Tagesstrukturen – auch die Kosten für Kita-Familien in Wetzikon steigen sofort. Wir gehen von einer Erhöhung von rund 16 Prozent mehr für alle Betreuungsverhältnisse aus.
Das ist der Preis des Minderheitsantrags. Nicht für die Tagesstrukturen – für alle.
Das trifft Eltern von Vorschulkindern, die mit dieser Vorlage gar nichts zu tun haben. Das untergräbt den Parlamentsbeschluss von 2022 – die Motion «Zahlbare Kitaplätze», die genau diese Entlastung gebracht hat.
Das bedeutet höhere Kosten für die Familien über die Hintertür. Das kann hoffentlich nicht im Sinne dieses Parlaments sein.
Zu den berechneten Kosten
Das bisherige Modell liefert keine Daten, die eine exakte Berechnung nach dem neuen System ermöglichen. Das ist keine Schwäche der Vorlage – das liegt in der Natur der Sache. Weil die Daten so gar nie gebraucht wurden im bisherigen System.
Für mich ist klar: Die Kostenberechnungen der Schulverwaltung sind nachvollziehbar. Ich stütze mich auf dieses Urteil – und auf den Stadtrat und die Schulpflege, die auch die Annahme empfehlen.
Ich bin sicher, wir können uns hier auf die Schule verlassen und auf den Berechnungen vertrauen.
Jetzt einführen. In zwei bis drei Jahren schauen wir als Parlament gemeinsam hin – mit echten Zahlen aus der Praxis. Dann können wir anpassen, falls nötig.
Weil jetzt schon am Abschöpfungsgrad zu schrauben, bevor das System überhaupt läuft, ist keine Planung. Es ist eine Preiserhöhung auf Vorrat – auf Kosten aller Familien, die Betreuungsangebote in Wetzikon nutzen.
Fazit
Die Familien in Wetzikon haben seit 2023 ein faires, transparentes Modell für die Beiträge der Gemeinde an die Betreuung in der Kita. Die Tagesstrukturen bisher nicht.
Das Kind, das damals in die Kita kam – es ist heute in der Schule. Die Lücke im System besteht noch.
Heute Abend können wir das ändern.
Ich bitte euch daher um:
– Annahme des Mehrheitsantrags der FKII
– Ablehnung des Minderheitsantrags der FKII bei Artikel 19 (Erhöhung des Abschöpfungsgrads auf 0.8‰)
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Jonathan Assenberg van Eijsden
Parlamentarier SP Wetzikon / Motionär
Ansprechpartner:innen zu diesem Thema
Jonathan Assenberg
Co-Präsident, Mitglied Fachkommission II
