Begründung Postulat Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt

Mit dem Postulat zur Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt fordert die SP/AW‑Fraktion eine anonymisierte Erhebung darüber, wie viele Frauen und Kinder aus Wetzikon in den letzten drei Jahren Schutz in einem Frauenhaus gesucht haben. Auf dieser Grundlage soll geprüft werden, ob die Stadt Wetzikon künftig einen jährlichen finanziellen Beitrag zur Mitfinanzierung der Frauenhäuser leisten soll. Ziel ist es, den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt nachhaltig zu stärken, ohne die Anonymität betroffener Frauen zu gefährden.

Liebe Anwesende hier im Saal und auf der Tribüne 

Es ist schon zu später Stunde und deshalb halte ich mich kurz für die Begründung  unseres Postulates zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Das heisst  nicht, dass unsere Begründung deshalb weniger wichtig ist – ganz im Gegenteil.  

Ich knüpfe an mein Votum an zu unserem Budgetantrag zum Schutz von häuslicher und  sexualisierter Gewalt an der letzten Parlamentssitzung. Ich danke allen nochmals  herzlich, die unserem Antrag zugestimmt haben. Mit einem Beitrag von 10'000 Franken  kann Wetzikon einmalig in diesem Jahr die ambulante Beratungsstelle des Frauenhauses  Zürcher Oberland unterstützen und damit einen Beitrag leistet das wichtige Angebot für  Frauen mit ihren Kindern in Not zu sichern.  

Mit dem vorliegenden Postulat nehmen wir den Hinweis von unserem Stadtrat Remo  Vogel an der besagten Budgetdebatte auf. Wir laden den Stadtrat ein, eine Erhebung der  letzten drei Jahre zu erstellen, die aufzeigt, wie viele Frauen und Kinder aus der  Gemeinde Wetzikon Zuflucht in einem Frauenhaus gefunden haben und wie hoch der  prozentuale Anteil in den Frauenhäusern ist. An dieser Stelle ist es mir wichtig zu  betonen, dass wir mit diesem Prüfauftrag auf keinen Fall den Schutz von Frauen  gefährden möchten. Wir gehen klar davon aus, dass mit dieser Erhebung in keiner Weise  Rückschlüsse auf einzelne persönliche Situationen gemacht werden können. Frauen  haben ein Anrecht darauf, anonym Schutz in einem Frauenhaus zu suchen und zu finden,  wenn sie akut von häuslicher Gewalt betroffen sind.  

Auf der Basis dieser anonymisierten Ergebnisse soll ein jährlicher Beitrag für die  Frauenhäuser geprüft werden, welcher die Kosten der Angebote der Frauenhäuser nicht  nur im Rahmen der Subjektfinanzierung für die einzelne Frau oder das Kind deckt,  sondern auch eine Mitverantwortung in Form eines jährlichen Beitrags sicherstellt. 

Herzlichen Dank an den Stadtrat für die Bearbeitung dieses Postulats. 

Brigitte Meier Hitz, SP/AW Fraktion 

26.01.2026

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Brigitte Meier Hitz

Brigitte Meier Hitz

Fraktionspräsidentin

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