Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, in welchen Bereichen welche Massnahmen getroffen werden sollten, um Interessenkonflikte bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte zu vermeiden.
Begründung
Was für Anwältinnen, Revisoren und weitere Berufsgattungen gilt, soll auch für alle externen Dienstleister gelten, die für die Stadt Wetzikon tätig sind. Damit soll Interessenkonflikten vorgebeugt werden.
Ein klassisches Beispiel einer Doppelvertretung gibt es seit Jahren im Bereich Planung. Wenn für die Stadt Wetzikon tätige Planerinnen oder Architekten für Private Gestaltungspläne entwerfen, kann dies zu Interessenkonflikten führen. Die Unabhängigkeit ist in einem solchen Fall nicht mehr gegeben, was mit einer klaren Regelung vermieden werden muss.
Ansprechperson zu diesem Thema
Advije Delihasani
Co-Präsidentin, Vizepräsidentin RPK