Die SVP sabotiert die neue Wetziker Gemeindeordnung
Die SVP lehnt die neue Gemeindeordnung wegen des neu vorgesehenen Jugendvorstosses ab. Sie argumentiert dabei mit falschen Fakten, ignoriert, dass das Parlament mit überwältigender Mehrheit dem vorliegenden Kompromiss zugestimmt hatte, und zeichnet von den Jugendlichen ein sehr fragwürdiges Bild in der Annahme, dass diese das neue politische Instrument missbrauchen könnten. Die SP Wetzikon stellt sich dem entschieden entgegen und empfiehlt die neue Gemeindeordnung zur Annahme.
In einer Medienmitteilung, welche vom «Zürcher Oberländer» prominent aufgenommen worden ist (siehe ZO vom 17. Mai), empfiehlt die SVP, die neue Wetziker Gemeindeordnung, welche am 13. Juni zur Abstimmung kommt, abzulehnen. Ihr einziges Argument: beim geplanten Jugendvorstoss handle es um eine «zu scharfe Waffe». Dabei wird ausgeblendet, dass die neue Gemeindeordnung einen breit abgestützten Kompromiss darstellt, bei dem alle Parteien und auch der Stadtrat von ihren ursprünglichen Positionen abrücken mussten. Nur vier Parlamentsmitglieder (allein die SVP-Fraktion stellt neun Parlamentarier!) stimmten dagegen.
Unhaltbare Argumentation
Dass die SVP sich gegen den Jugendvorstoss wehrt, ist legitim. Ob es sich lohnt, deswegen die neue Gemeindeordnung abzulehnen? Aber wenigstens sollte die Partei in ihrer Argumentation bei den Fakten bleiben.
Der Jugendvorstoss ist nicht unfair. Es ist nicht so, dass Jugendliche «mehr Rechte als ihre Väter» (O-Ton Philipp Zopp am 25. Januar im Parlament) bekämen. (Bei den Müttern wär’s ja wohl noch tragbar, aber von diesen sprach Zopp nicht). Jede einzelne stimmberechtigte Person oder mehrere gemeinsam können eine Einzelinitiative einreichen. Wird sie von 12 Parlamentsmitgliedern – einem Drittel des Parlaments – unterstützt, kommt es zur Volksabstimmung. Man kann kaum von einem Sonderrecht der Jugendlichen sprechen, die für einen Jugendvorstoss 20 Unterschriften sammeln müssten.
Zahlreiche Hürden bis zu einem Erfolg
Zudem erwähnt die SVP die Hürden, die ein Jugendvorstoss nehmen muss, bis der Stadtrat «zwingend umfangreiche Prüfungen und Berichte» erstellt, wohlweislich nicht. Zunächst muss nämlich jeder Vorstoss, also auch der Jugendvorstoss, vom Büro (der Geschäftsleitung des Parlaments) auf seine Zulässigkeit geprüft werden. «Irgendein Hafenkäse» besteht diese Prüfung nicht.
Anschliessend nimmt der Stadtrat Stellung dazu und legt dar, ob er den Vorstoss entgegennehmen möchte oder nicht. Ob ein Vorstoss dann wirklich an den Stadtrat überwiesen wird, entscheidet das Parlament mit Mehrheitsbeschluss. Einzelinteressen haben da keine Chance. Erst jetzt verfasst der Stadtrat einen ausführlichen Bericht. Ob er dabei auf das Anliegen eingeht, ist ungewiss, wie mehrere parlamentarische Vorstösse zeigen. Damit ist ein weiterer Punkt zu entkräften: Bei einem Postulat handelt es sich nicht um Forderungen, sondern um einen Prüfauftrag.
Bei Jugendlichen das politische Interesse wecken
Mit dem Jugendvorstoss verfolgen Stadtrat und Parlamentsmehrheit die Absicht, das politische Interesse der Jugendlichen zu wecken. Ob er seinen Zweck erfüllt und überhaupt einmal benützt wird, ist ungewiss; denn es handelt sich dabei um ein relativ anspruchsvolles Instrument. Vermutlich werden die Jugendlichen auch in Zukunft andere Wege suchen, um sich Gehör zu verschaffen.
Ist es verhältnismässig, die 39 Artikel der neuen Gemeindeordnung abzulehnen, weil einer davon nicht ganz den eigenen Wünschen entspricht? Nein, meinte im Parlament sogar die Hälfte der SVP-Fraktion.