Der Stadtrat wird beauftragt, für alle Angestellten der Stadt Wetzikon die Eintrittsschwelle zur beruflichen Vorsorge in die Pensionskasse der Beamtenversicherungskasse BVK von aktuell 21‘330 Franken Jahressalär auf 14‘220 Franken zu senken.
Begründung
Die Schwelle für die Aufnahme in die berufliche Vorsorge liegt heute bei einem Jahreseinkommen von 21‘330 Franken. Die Beamtenversicherungskasse BVK ermöglicht seit 1. Januar 2019 den Arbeitgebenden, bereits Löhne ab einem Jahressalär von 14‘220 Franken zu versichern.
Es ist bekannt, dass die AHV alleine nicht existenzsichernd ist. Deshalb hat die berufliche Vorsorge, finanziert durch Leistungen von Arbeitnehmenden wie auch von Arbeitgeberin, einen hohen Stellenwert in unserem Sozialversicherungssystem. Vor allem Mitarbeitende in Tieflohnbereichen (z.B. Reinigung, Pflege) mit niedrigem Beschäftigungsgrad erreichen aktuell die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge allerdings oft nicht. Dies betrifft mehrheitlich (ca. 2/3) Frauen, welchen dann bei Erreichung des AHV-Alters Gelder in ihrer Pensionskasse fehlen. Nicht zuletzt deshalb sind Frauen auch überdurchschnittlich oft auf Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen.
Mit der Senkung der Eintrittsschwelle kann die Stadt Wetzikon einen wichtigen Beitrag leisten zur Minderung des Armutsrisikos im Alter.
* Rückzug am 16. Juli 2019