Videoüberwachung
Wir stehen Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Raum grundsätzlich sehr kritisch gegenüber. Wichtig ist: Die einschneidenden Regelungen zur Personenidentifikation mit Videokameras gehören in die Polizeiverordnung selbst und nicht erst ins nachgeordnete Reglement – so wie es in der FKII diskutiert wurde.
Damit ist die Sache für uns aber keineswegs erledigt. Das kommende Videoreglement werden wir sehr genau anschauen. Die heutige Zustimmung ist kein Blankocheck und keine Einladung, in Wetzikon schrittweise eine ausufernde Überwachungsinfrastruktur aufzubauen. Ein Blick ins Ausland zeigt, wohin Videoüberwachung in Kombination mit KI-gestützter Personenidentifikation führen kann. Sollte das künftige Reglement in diese Richtung weisen, werden wir entschieden dagegenhalten.
Feuerwerk
Auch wenn es in unserer Fraktion Stimmen gibt, die einer Verbotskultur grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen, unterstützen wir den Artikel zum Verbot von lärm verursachendem Feuerwerk grossmehrheitlich.
Wir lieben sie eigentlich alle – die bunten, leuchtenden Feuer in der Luft. Wenn da nur die Schattenseiten nicht wären: Lärm, Abfall, Verletzte und leidende Heim-, Nutz- und Wildtiere. Wer einen Hund hat, der sich zitternd unter dem Bett verkriecht. Wer an die Rehe, Vögel und Igel denkt, die panisch wegrennen, aus dem Nest fallen, blindlings irgendwohin rennen. Wer am nächsten Morgen Raketenreste vom Feld und vom Balkon einsammeln muss – der sieht nur einen Bruchteil dessen, was wir für ein paar Minuten Spektakel anrichten.
Für besondere Anlässe bleiben Ausnahmen weiterhin möglich. Und es gibt bereits gute Alternativen: Drohnenshows erzielen beeindruckende Effekte und kommen in der Bevölkerung gut an.
Gleichbehandlung
Was uns politisch am meisten beschäftigt: Eine Polizeiverordnung ist nur so gut wie ihre faire und konsequente Anwendung. Gummiparagrafen sind gefährlich – und davon hat es in dieser Verordnung einige.
Ein Beispiel: Spucken ist verboten. Doch wird das konsequent verfolgt? Gilt es für den Fussballverein auf der Jogging-Runde, für die Jugendlichen auf der Bank vor der Kirche, oder für den älteren Mann, der sich verschluckt hat? Es scheint davon abzuhängen, wer jemand ist, wie jemand aussieht, wie alt jemand ist, woher jemand kommt. Das darf nicht sein.
Regeln gelten für alle gleich – oder sie gelten nicht. Das ist keine pauschale Kritik an der Stadtpolizei. Aber es ist eine Realität, und auch in Wetzikon erhalten wir Rückmeldungen von Menschen, die von dieser Willkür betroffen sind.
Fazit
Wir stimmen der Totalrevision zu – mit klaren Erwartungen an den Stadtrat: Das Videoreglement muss strengen Massstäben genügen. Der Vollzug muss auf Gleichbehandlung beruhen. Und wir wünschen uns ein einfaches, zugängliches Informationsinstrument: ein Merkblatt oder eine übersichtliche Seite auf wetzikon.ch, auf der alle auf einen Blick sehen können, welche Regeln im öffentlichen Raum gelten.
Ansprechpartner:innen zu diesem Thema
Jonathan Assenberg
Co-Präsident, Mitglied Fachkommission II
