Ryffel-Areal: Transparenz und Gleichbehandlung bei Gestaltungsplanpflichten sicherstellen

Am 31. Juli schrieb der Zürcher Oberländer: «Streit ums Ryffel-Areal in Wetzikon: Jetzt nimmt der Stadtrat Stellung»

Hier die Stellungnahme der SP Wetzikon:

Der Stadtrat hat sich auf eine Interpellation der SP/AW-Fraktion geäussert.
Leider entspricht die Antwort nicht den Erwartungen der SP, sondern rechtfertigt das Vorgehen des Bauausschusses, welcher – ohne das Parlament vorgängig zu informieren – die Gestaltungsplanpflicht in zwei Gebieten umgeht.
Das ist nicht nur eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Eigentümern, sondern vor allem auch ein Eingriff in die Kompetenz des Parlaments, ein Entzug der öffentlichen Mitwirkung und eine Missachtung der zahlreichen öffentlichen Interessen.

Die SP Wetzikon nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass einzelne Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Bereich des ehemaligen Ryffel-Areals unterhalb des Schlosses von der Pflicht zur Erarbeitung eines Gestaltungsplans entbunden wurden. Dieses Vorgehen wirft Fragen hinsichtlich Gleichbehandlung und Rechtsgrundlage auf.

Die Gestaltungsplanpflicht wurde vom Parlament gezielt für besonders sensible und städtebaulich bedeutsame Gebiete eingeführt. Ziel ist es, eine hohe gestalterische Qualität sowie eine demokratische Mitwirkung von Parlament und Öffentlichkeit sicherzustellen. Der Stadtrat betont auch regelmässig den Wert dieser Prinzipien – umso wichtiger ist es, dass sie nicht nur in der Kommunikation, sondern auch im konkreten Handeln konsequent beachtet werden.

Die Nichtbeachtung der Gestaltungsplanpflicht durch den Stadtrat – insbesondere in zentralen Gebieten wie dem Ryffel-Areal –bringt mit sich, dass die mit der Gestaltungsplanpflicht vorgeschriebene öffentliche Mitwirkung entfällt. Statt breiter Mitsprache ist so nur noch ein verkürztes Verfahren auf Bewilligungsebene möglich, bei dem weder Parlament noch Bevölkerung eingebunden sind und das nicht einmal in einem Stadtratsbeschluss Erwähnung findet. Gleichzeitig sehen sich engagierte Quartiervereine oder Parteien bei entsprechenden Einwendungen oder Beschwerden oftmals mit hohen Kosten und formalen Hürden konfrontiert.

Die SP Wetzikon appelliert an den Stadtrat, die Gestaltungsplanpflicht in den genannten Arealen ordnungsgemäss umzusetzen, die demokratisch legitimierten Entscheidungswege zu respektieren und der Öffentlichkeit transparent zu kommunizieren. Wir sind überzeugt, dass eine klare, faire und rechtskonforme Planungspraxis im Interesse aller Beteiligten liegt.

Für weitere Auskünfte:

Mitglied der Gruppe «Planung und Umwelt» (P&U) der SP Wetzikon

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