GZO von Bundesgericht zurückgepfiffen

„Öffentliche Spitäler haben sich an die Regeln des Beschaffungsrechts zu halten.“ Dieses Urteil des Bundesgerichts, angestrengt von der jetzt in der Auseinandersetzung mit dem Regierungsrat unterlegenen GZO AG, illustriert, was passieren kann, wenn öffentliche Aufgaben privatisiert oder zumindest in privatrechtliche Organisationen ausgelagert werden und die involvierten Gemeinden ihre Aufsichtspflicht nicht genügend wahrnehmen.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Christoph Wachter

Christoph Wachter

Präsident Fachkommission II

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