Denn eigentlich sind der maximale Mietzins und die erlaubte Rendite mit dem Vermieten von Wohnungen in der Schweiz gesetzlich geregelt. Das Problem: die Politik nimmt diese Regelung nicht ernst!
Die SP fordert den Stadtrat dazu auf, Massnahmen gegen diesen Missstand auszuarbeiten. Der Stadtrat sagt, dass er keinen Handlungsbedarf sieht und keine Möglichkeiten habe um Massnahmen zu ergreifen. Dass “kein Handlungsbedarf” bestehe, ist unserer Meinung sehr falsch. Denn was könnten die Mieter*innen mit den total 30 Millionen Franken pro Jahr alles machen? Es wäre sicher eine willkommene Entlastung.
Der zweite Punkt “es gibt keine Möglichkeiten für Massnahmen” ist etwas komplizierter. Trotzdem sind wir damit nicht einverstanden! Denn der Wetziker Stadtrat hat durchaus einige Möglichkeiten um die Mieter*innen in Wetzikon vor überhöhten Mietpreisen zu schützen. Hier eine Auswahl unserer eigenen Vorschläge:
- Der Stadtrat soll sich auf der kantonalen und/oder nationaler Eben für den Schutz vor überhöhten Mietpreisen einsetzten.
- Der Stadtrat soll Mieter*innen informieren, dass sie den Mietpreis anfechten können, falls der Verdacht besteht, dass er überhöht - also über dem gesetzlichen Limit - ist.
- Der Stadtrat soll Mieter*innen dabei unterstützen, überhöhten Mietpreise anzufechten.
- Der Stadtrat soll den Dialog mit den (grossen) Vermieter*innen in Wetzikon suchen.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, um die Bevölkerung in Wetzikon vor überhöhten Mietpreisen zu schützen.
In den nächsten Wochen werden wir von der SP alles geben um andere Parteien von unserem Vorschlag zu überzeugen. Das Ziel: dass das Parlament am 24. Juni beschliesst, dass der Stadtrat doch "Massnahmen zum Schutz vor überhöhten Mietpreisen” ausarbeiten muss.
Hier geht's zur Petition zu unserem Postulat: https://spwetzikon.ch/kampagne/schutz-vor-ueberhoehten-mietpreisen/